Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserer Geschäftstelle auf, wenn Sie eines unserer Angebote besuchen wollen, da die Teilnehmerzahl der Gruppen begrenzt ist.
Schwimmen
Schnupperstunden:
Jeder, der im Verein Mitglied werden möchte, bekommt die Möglichkeit die Übungsstunde 3 mal auszuprobieren. Für diese drei „Schnupperstunden“ fallen für den Verein Verwaltungs- und Versicherungsgebühren an.
>für Kinder: je 3 € und für Erwachsene: je 5 €
Mitgliedsgebühren:
Aufnahmegebühr - einmalig - 29.00 €
Nichtschwimmer - einmalig - 66,00 €
Abteilungsbeiträge Schwimmen:
Erwachsene - jährlich - 132,00 €
1 Kind/Jugendliche/r bis 18 Jahre - jährlich - 120,00 €
2 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre - jährlich - 240,00 €
3 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre - jährlich - 300,00 €
Familienbeitrag nur für Schwimmer:
1 Erw. & 1 Kind/Jugendliche/r - jährlich - 246,00 €
& 2 Kinder/Jugendliche - jährlich - 306,00 €
& 3 Kinder/Jugendliche - jährlich - 336,00 €
2 Erw. & 1 Kind/Jugendliche/r - jährlich - 276,00 €
& 2 Kinder/Jugendliche - jährlich - 342,00 €
& 3 Kinder/Jugendliche - jährlich - 348,00 €
jeder weitere Jugendliche 36 €
Aquaball
Abteilungsbeiträge
Aquaball Kind/Jugendliche/r. bis 18 Jahre - jährlich - 78,00 €
Aquaball Erwachsene - jährlich - 150,00 €
Artistic Swimming Isarnixen
Abteilungsbeiträge
Aufnahmegebühr 49€ (inklusive Vereins-T-Shirt und Badekappe)
Entfällt bei vorherigem Anfänger bzw. Level Kurs
Jubiläumsdamen jährlich - 252,00 €
Masters jährlich - 252,00 €
Wettkampfmannschft
Isarnixen allgemein jährlich - 252,00 €
Wettkampfmannschaft Sparten Sonderbeitrag 50€ monatlich
Anfängerkurs 190 €
Seesternchen Levelkurs II Fortg. ISARNIXEN Level 01
Seesternchen Levelkurs II Fortg. ISARNIXEN Level 02 Level 03 210 €
Kursgebühr für Jeweils 6 Monate
Passive Mitgliedschaft
Passiv - jährlich - 66,00 €
Die Mitgliedschaft im Damenschwimmverein München v. 1903 e.V. gründet sich nach Maßgabe der gültigen, von der Mitgliederversammlung beschlossenen Vereinssatzung.
Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Unterstützung des Vereins und zur pünktlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31. Dezember eines Kalenderjahres möglich. Er muss schiftlich 4 Wochen vorher gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand erklärt werden.